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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Grenzen schützen. Verantwortung übernehmen. Sicher handeln.

Sexuelle Belästigung Handzeichnung

Sexuelle Belästigung beginnt nicht erst bei einem konkreten Vorfall.

Anzügliche Kommentare, sexualisierte Witze, unerwünschte Berührungen, Nachrichten oder das Zeigen pornografischer Inhalte können Grenzen überschreiten.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die handelnde Person das Verhalten selbst als „Scherz“ oder harmlos empfunden hat.

Unternehmen brauchen klare Regeln, sensibilisierte Mitarbeitende, handlungssichere Führungskräfte und verlässliche Beschwerdewege.

Genau dabei unterstützen wir Sie.

über 200 Kunden

Über 200 Unternehmen setzen auf unsere Erfahrung und unsere individuellen Lösungen für eine gesunde Arbeitswelt.

Ausnahmslos Spezialist:innen

Unser Team vereint ausgewiesene Fachkompetenz aus unterschiedlichen Bereichen – für eine fundierte, professionelle und ganzheitliche Beratung.

Expertise aus einer Hand

Gesundheit, Psychologie, Recht und Arbeitswelt zusammengedacht.

DSGVO-konform – selbstverständlich

Vertraulichkeit und Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich DSGVO-konform und mit größter Sorgfalt.

Ihre Vorteile:

Mitarbeitende schützen
Handlungssicherheit schaffen
Prävention stärken
Klare Beschwerdewege schaffen
Risiken reduzieren
Unternehmenskultur stärken

Leistungen

Beratung & Bestandsaufnahme

Wo steht Ihr Unternehmen?

Wir betrachten gemeinsam Ihre bestehenden Strukturen und identifizieren mögliche Handlungsfelder.

  • Analyse bestehender Richtlinien und Prozesse
  • Beratung zu den Arbeitgeberpflichten
  • Prüfung bestehender Beschwerdewege
  • Klärung von Zuständigkeiten
  • Entwicklung individueller Präventionsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Beschwerdewege & Prozesse

Klare Strukturen schaffen Vertrauen.

Beschäftigte müssen wissen, wo sie Unterstützung erhalten und wie Beschwerden bearbeitet werden.

Wir unterstützen Sie beispielsweise bei:

  • der Gestaltung klarer Beschwerdewege
  • der Definition von Zuständigkeiten
  • der Information Ihrer Mitarbeitenden
  • der Entwicklung von Handlungsempfehlungen
  • der Gestaltung interner Prozesse
  • der Entwicklung von Gesprächs- und Dokumentationsleitfäden

Das AGG verpflichtet Arbeitgeber unter anderem dazu, Informationen über die zuständige Beschwerdestelle im Betrieb bekannt zu machen.

Beratung im konkreten Fall

Wenn etwas passiert ist, zählt professionelles Handeln.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wendet sich mit einer Beschwerde an HR. Eine Führungskraft beobachtet eine Grenzüberschreitung. Oder ein Vorfall wird erst nach einiger Zeit bekannt.

In solchen Situationen entstehen schnell Unsicherheit und Handlungsdruck.

Wir unterstützen Sie dabei, die Situation strukturiert zu betrachten und geeignete nächste Schritte zu entwickeln.

Zum Beispiel durch:

  • Beratung von HR und Führungskräften
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Gesprächen
  • Einordnung der Situation
  • Begleitung im Umgang mit Beschwerden
  • Unterstützung bei der Entwicklung weiterer Maßnahmen
  • Beratung zur Kommunikation innerhalb des Unternehmens
  • Vermittlung geeigneter weiterführender Unterstützung
Dabei ersetzen wir keine individuelle Rechtsberatung, sondern unterstützen Unternehmen mit fachlicher und organisatorischer Expertise.

Schulungen & Sensibilisierung

Grenzen erkennen. Sicherheit gewinnen.

Unsere Schulungen machen sexuelle Belästigung sichtbar und geben Mitarbeitenden und Führungskräften konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Mögliche Inhalte:

  • Was gilt als sexuelle Belästigung?
  • Wo beginnen Grenzverletzungen?
  • Welche Rechte haben Betroffene?
  • Welche Verantwortung haben Führungskräfte?
  • Wie spreche ich problematisches Verhalten an?
  • Wie gehe ich mit einer Beschwerde um?
  • Wie kann ich Betroffene unterstützen?
  • Wie schaffen wir eine respektvolle Teamkultur?

Wir arbeiten praxisnah mit Fallbeispielen und konkreten Situationen aus dem Arbeitsalltag.

Unterstützung für die Menschen, die Gesundheit gestalten

Personalabteilungen & HR

Sie benötigen professionelle Prozesse für Prävention, Beschwerden und den Umgang mit konkreten Fällen?

BGM- & Gesundheitsverantwortliche

Sie möchten Prävention und respektvolle Zusammenarbeit als Bestandteil einer ganzheitlichen Gesundheitskultur etablieren?

Für Führungskräfte

Sie möchten wissen, wie Sie Grenzverletzungen erkennen, ansprechen und bei Beschwerden angemessen reagieren?

Für Geschäftsführungen und Entscheider:innen

Sie möchten Ihrer Schutzpflicht gerecht werden und klare Strukturen für Ihr Unternehmen schaffen?

Unser Ansatz

Fachwissen trifft betriebliche Praxis.

Sensibel

Sexuelle Belästigung ist ein sensibles Thema. Wir arbeiten respektvoll, vertraulich und auf Augenhöhe.

Praxisnah

Wir entwickeln keine Konzepte für die Schublade, sondern Strukturen und Maßnahmen, die im Arbeitsalltag funktionieren.

Individuell

Unternehmen unterscheiden sich in Größe, Struktur und Unternehmenskultur. Deshalb passen wir unsere Unterstützung an Ihre Situation an.

Nachhaltig

Wir unterstützen Sie dabei, Prävention, Kommunikation und Beschwerdeprozesse langfristig im Unternehmen zu verankern.

FAQ's - Häufige Fragen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz

Muss ein Unternehmen Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung treffen?

Ja. Arbeitgeber sind nach dem AGG verpflichtet, Beschäftigte vor Benachteiligungen zu schützen. Dieser Schutz umfasst ausdrücklich auch vorbeugende Maßnahmen. Arbeitgeber sollen zudem über die Unzulässigkeit von Benachteiligungen informieren und entsprechende Schulungen ermöglichen.

Braucht jedes Unternehmen eine Beschwerdestelle?

Beschäftigte haben nach § 13 AGG das Recht, sich bei einer zuständigen Stelle im Betrieb zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis benachteiligt fühlen. Informationen über die zuständige Stelle müssen im Betrieb bekannt gemacht werden.

Sollten alle Mitarbeitenden geschult werden?

Das kann sinnvoll sein. Besonders wichtig sind Führungskräfte und Personen mit Personalverantwortung, da sie häufig erste Ansprechpartner bei Konflikten oder Beschwerden sind.

Je nach Unternehmen können zusätzlich zielgruppenspezifische Schulungen für HR, Betriebsrat, Beschwerdestellen oder weitere Verantwortliche sinnvoll sein.

Kann die IFE Gesundheit auch bei einem konkreten Vorfall unterstützen?

Ja. Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte bei konkreten Situationen, unterstützen bei der strukturierten Einordnung und begleiten die Entwicklung geeigneter nächster Schritte.

Kann die IFE Gesundheit ein komplettes Präventionskonzept entwickeln?

Ja. Wir können Unternehmen von der Bestandsaufnahme über Richtlinien und Beschwerdewege bis zu Schulungen, Sensibilisierung und konkreten Präventionsmaßnahmen begleiten.

Grenzen schützen. Verantwortung übernehmen.

Schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem Respekt selbstverständlich ist – und in dem Ihr Unternehmen auch im Ernstfall sicher handeln kann.

Ob Präventionskonzept, Schulung, Beschwerdestrukturen oder Unterstützung bei einem konkreten Vorfall:

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

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